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Gericht bestätigt Demo-Verbot

Magdeburg (dpa/nd). Das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt hat das Verbot von Demonstrationen unmittelbar vor dem Wohnhaus von zwei früheren Strafgefangenen in Insel bei Stendal bestätigt. Mit der Belagerung des Wohnhauses würden den beiden Männern ihre Grundrechte verwehrt. Zudem würden die Trillerpfeifen und skandierten Parolen die Menschenwürde der Ex-Häftlinge verletzen. Es gehöre zur S...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/225198.gericht-bestaetigt-demo-verbot.html

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