LINKE kämpft um ihre Kandidatin

Opposition will Julia Schoch als Verfassungsrichterin ablehnen

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 3 Min.

Die LINKE nominierte die Schriftstellerin Julia Schoch als Landesverfassungsrichterin. Doch die Opposition hat nach Anhörung der Kandidatin signalisiert, sie nicht mitzutragen. Eine Zweidrittelmehrheit ist allerdings erforderlich. Julia Schoch, am 17. Mai 1974 in Bad Saarow geboren, hatte in verschiedenen Ländern Germanistik und Romanistik studiert, lehrte französische Literatur an der Universität Potsdam, war Stadtschreiberin in Rheinsberg und Dresden, bevor sie freiberufliche Autorin und Übersetzerin wurde. Ihre Arbeiten sind mehrfach preisgekrönt.

Weil im Verfassungsgericht auch Nichtjuristen mitarbeiten können, hatte die Linksfraktion Schoch nominiert. Als Hochschwangere hatte sie sich vor einigen Tagen den Fraktionen im Landtag vorgestellt. Doch gaben die oppositionellen Fraktionen danach bekannt, sie seien von der Kandidatin nicht überzeugt. Es wurde für die vergangene Woche eine Anhörung im Hauptausschuss anberaumt, doch just an diesem Tage kam Frau Schoch nieder. Der Vorgang bleibt nun zunächst in der Schwebe.

Die LINKE beharrt auf ihrer Kandidatin Schoch als großartige Ergänzung für das Gericht. »Es gibt keinen Grund, diese erfolgreiche Schriftstellerin mit ostdeutscher Herkunft nicht zu wählen«, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Christian Görke gestern am Rande der Landtagssitzung. Was die Opposition anführe, sei fadenscheinig und allzu vordergründig. Diese welterfahrene und in der Kunstszene anerkannte Frau würde dem Gremium gut zu Gesicht stehen. »Es gibt keinen ernsthaften Grund, die Kandidatin in Zweifel zu ziehen.« Hinter vorgehaltener Hand heißt es im Landtag, mit diesem Manöver vereinzelter Grünen- und FDP-Abgeordneter solle vor allem Justizminister Volker Schöneburg (LINKE) getroffen werden, der die Kandidatin vorgeschlagen habe.

Der Vorfall erinnert fatal an die Nichtwahl der Schriftstellerin Daniela Dahn. Diese war 1998 von der PDS als Verfassungsrichterin nominiert worden und fiel bei der Wahl im Landtag durch. Später rückte dann Dissidentensohn und Schriftsteller Florian Havemann in die Position eines Verfassungsrichters. Daniela Dahn hatte nur gut ein Drittel der notwendigen Stimmen erzielt, obwohl die SPD-Führung Unterstützung für diese Personalie zugesichert hatte. Der damalige SPD-Landesvorsitzende Steffen Reiche hatte zuvor noch erklärt, der Dahn-Vorschlag der PDS sei so gut gewesen, er hätte glatt von der SPD stammen können. Das aber sahen die SPD-Hinterbänkler anders. Zu hart war die Autorin mit den angeblich »blühenden Landschaften« im Osten ins Gericht gegangen.

Der PDS-Fraktionsgeschäftsführer Heinz Vietze sprach damals von einem Skandal und sagte, die Unzuverlässigkeit der SPD bedürfe nun keines Beweises mehr. Der Vorgang sei nicht nur gegen Frau Dahn, sondern gegen PDS-Kandidaten überhaupt gerichtet. »Der Brandenburger Weg ist beendet«, erklärte PDS-Fraktionschef Lothar Bisky, womit er die punktuelle Zusammenarbeit von SPD und PDS im Land Brandenburg meinte.

»Damals folgte auf die Nichtwahl eine Periode der politischen Eiszeit«, erinnerte gestern Christian Görke. Dies sei für das politische Klima verheerend gewesen. Immerhin habe Grünen-Fraktionschef Axel Vogel aber zugesichert, eine unvoreingenommene Anhörung im Hauptausschuss vor dem abschließenden Votum abzuwarten. Das nannte Görke »ein ermutigendes Signal«.

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