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Für eine Handvoll Euro

Nachdem gestern morgen bekannt wurde, dass eine Anwältin des insolventen Drogerieriesen Schlecker zwei Beschäftigten in ihrem Kündigungsschutzverfahren 500 Euro Abfindung angeboten hatte, schlugen die Wogen hoch. Ja, sagte die Anwältin, das sei im Rahmen eines Leitfadens geschehen und solle so bei allen Schlecker-Beschäftigten, die gegen ihre Kündigung geklagt haben, angewendet werden. Zwar bemüht...

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