Verfassungsgericht soll Wartezeit für Studienplatz prüfen
Gelsenkirchen (dpa/nd). Das Bundesverfassungsgericht (BVG) soll sich erneut mit langen Wartezeiten für Studienplätze befassen. Das für Klagen in diesem Zusammenhang zuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen forderte das BVG am Donnerstag auf, die teils jahrelangen Wartezeiten auf die Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Das Verwaltungsgericht hält eine Wartezeit von mehr als sechs Jahren auf einen Medizinstudienplatz für bedenklich. Mehrere Bewerber hatten gegen die Praxis geklagt und einen Platz eingefordert. Sie sind der Auffassung, dass die Wartezeit zu lang und das Vergabesystem verfassungswidrig sei.
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