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Kommentar von Thomas Blum

Schwule und lesbische Lebenspartnerschaften seien der Ehe gleichzustellen, sagt das Bundesverfassungsgericht. Nun will die Regierungskoalition - aus »lebenspraktischen« Gründen - zwar kleine Korrekturen im Unterhalts- und Erbrecht vornehmen, wo homosexuelle Paare bis heute benachteiligt werden. Doch diskriminiert werden sie auch beim Einkommenssteuerrecht. Im Gegensatz zu Eheleuten genießen sie ke...

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