Partner zweiter Klasse

Kommentar von Thomas Blum

  • Lesedauer: 2 Min.

Schwule und lesbische Lebenspartnerschaften seien der Ehe gleichzustellen, sagt das Bundesverfassungsgericht. Nun will die Regierungskoalition - aus »lebenspraktischen« Gründen - zwar kleine Korrekturen im Unterhalts- und Erbrecht vornehmen, wo homosexuelle Paare bis heute benachteiligt werden. Doch diskriminiert werden sie auch beim Einkommenssteuerrecht. Im Gegensatz zu Eheleuten genießen sie keine Vorteile durch Ehegattensplitting und Steuerklassenwahl. Beim Adoptionsrecht werden Schwule und Lesben bis heute gedemütigt: In einer eingetragenen Partnerschaft kann nur ein Partner allein ein Kind adoptieren, das Recht auf gemeinsame Adoption wird dem Paar nicht zugestanden. In der CDU/CSU, die auf diese Art Homosexuellen zu verstehen gibt, dass sie Partnerschaften zweiter Klasse führen, scheint zu gelten: Dem Wohl des Kindes ist mehr gedient, wenn es im Heim oder in einer zerrütteten Zwangsgemeinschaft aus Mann und Frau aufwächst, als bei liebevollen Eltern. Zuweilen wirkt die CDU/CSU wie eines der letzten Bollwerke zur Verhinderung der Vernunft.

All ihre Versuche, Modernität zu simulieren, sind zum Scheitern verurteilt, solange dort Personen wie Norbert Geis, eine Art Knecht Ruprecht der Partei, ungestraft ihr Unwesen treiben dürfen. Der betätigt sich seit Jahren als inoffizieller Schwulenhassbeauftragter der Union, der in bester Tradition Homosexualität als »Fehlentwicklung« und »Perversion« bezeichnen darf, ohne dass ihm aus seiner Partei Widerspruch entgegenschlüge oder ihm mal jemand den Mund mit Seife auswüsche.

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