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Outsourcing: Kündigung »Unkündbarer« erschwert
LAG Berlin
Beim Ausgliedern von Betriebsteilen können Arbeitgeber ordentlich unkündbare Beschäftigte nicht einfach fristlos entlassen. Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit muss bei bestehenden, unkündbaren arbeitsvertraglichen Bindungen unter Umständen zurückstehen, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg am 7. Februar 2012 (Az. 7 Sa 2164/11).
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