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BGH stärkt Mieterrechte bei Vorauszahlungen

Karlsruhe (dpa/nd). Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern bei der Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen gestärkt. Demnach dürfen Vermieter die Vorauszahlung nur dann erhöhen, wenn die bisherige Abrechnung auch inhaltlich korrekt war. Bislang genügte es für eine Erhöhung, wenn die Betriebskostenabrechnung formell ordnungsgemäß war. Mit der am Dienstag verkündeten Entscheidung ändert...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/227015.bgh-staerkt-mieterrechte-bei-vorauszahlungen.html

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