BGH stärkt Mieterrechte bei Vorauszahlungen

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe (dpa/nd). Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern bei der Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen gestärkt. Demnach dürfen Vermieter die Vorauszahlung nur dann erhöhen, wenn die bisherige Abrechnung auch inhaltlich korrekt war. Bislang genügte es für eine Erhöhung, wenn die Betriebskostenabrechnung formell ordnungsgemäß war. Mit der am Dienstag verkündeten Entscheidung änderte der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung zugunsten der Mieter (Az. VIII ZR 245/11 u.a.). »Der Vermieter handelt pflichtwidrig, wenn er eine falsche Abrechnung erstellt«, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal