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Ein begrenztes Recht zur Arbeitsverweigerung

Leserfrage zur Arbeitsverweigerung und ihre Berechtigung

Mein Betrieb hat mir nun schon den zweiten Monat keinen Lohn mehr gezahlt, weil er sich anderweitig finanziell »übernommen« hat. Ich bin deshalb einfach zu Hause geblieben. Jetzt bekam ich wegen Arbeitsverweigerung die Kündigung. Wie ist in diesem Fall die Rechtslage für mich?Lothar B., Greifswald Manche Arbeitnehmer haben irgendwann einmal davon gehört oder gelesen, dass sie die Arbeitsleistun...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/227543.ein-begrenztes-recht-zur-arbeitsverweigerung.html

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