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Rechte für abgewiesene Parteien

Bundestag beschließt Grundgesetzänderung

Berlin (dpa/nd). Wird eine Partei nicht bei Bundestagswahlen zugelassen, so kann sie künftig dagegen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen. Dies hat der Bundestag am Donnerstag mit großer Mehrheit entschieden. In namentlicher Abstimmung wurde mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit eine Verfassungsänderung beschlossen, mit der die Zuständigkeit des höchsten deutschen Gerichts entsprech...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/227819.rechte-fuer-abgewiesene-parteien.html

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