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Rechte für abgewiesene Parteien

Bundestag beschließt Grundgesetzänderung

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (dpa/nd). Wird eine Partei nicht bei Bundestagswahlen zugelassen, so kann sie künftig dagegen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen. Dies hat der Bundestag am Donnerstag mit großer Mehrheit entschieden. In namentlicher Abstimmung wurde mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit eine Verfassungsänderung beschlossen, mit der die Zuständigkeit des höchsten deutschen Gerichts entsprechend erweitert wird.

Bislang hatten politische Vereinigungen keine Einspruchsmöglichkeit, wenn ihnen der Bundeswahlausschuss die Anerkennung als Partei verweigerte. Dies hatten nach der letzten Bundestagswahl auch internationale Wahlbeobachter kritisiert. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) erklärte in der Aussprache, die bisherige Praxis sei »mehr als ein Schönheitsfehler« gewesen.

Keine Mehrheit fand ein weitergehender Vorstoß der LINKEN mit dem Ziel, dass Parteien vor Verwaltungsgerichten ein Klagerecht erhalten sollen, wenn Kreiswahlvorschläge oder Landeslisten durch die zuständigen Wahlausschüsse abgelehnt werden. Die Linkspartei sprach sich für eine »Sonneborn-Regelung« aus. Der Gruppierung »Die Partei« des Satirikers Martin Sonneborn war 2009 vom Wahlausschuss die Zulassung zur Bundestagswahl versagt worden.

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