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BSG besteht auf die Gültigkeit des Attestes

Zwei Urteile des Bundessozialgerichts zum Krankengeld

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel beschäftigte sich jüngst mit zwei Rechtsfällen in punkto Krankengeld. Im Fall 1 entschied das BSG am 10. Mai 2012 (Az. B 1 KR 20/11 R): Eine Krankenkasse darf nicht die Zahlung von Krankengeld verweigern, auch wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) hat. Sobald ein Arzt eine AU attestiert, ist die Voraussetzung für Anspruch auf Krankengeld erfüllt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/228103.bsg-besteht-auf-die-gueltigkeit-des-attestes.html

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