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Bei Zahlungsrückstand leichter kündbar
Mieter in Sozialwohnungen
Mieter von Sozialwohnungen können wegen eines Zahlungsrückstandes schneller gekündigt werden als Mieter von nicht geförderten Wohnungen. Das geht aus einem am 9. Mai 2012 verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor (Az. VIII ZR 327/11).
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/228163.bei-zahlungsrueckstand-leichter-kuendbar.html
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