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Nichtzahlung wegen Umzugs kein Grund

Kindesunterhalt

Der Umzug zur Lebensgefährtin darf nicht auf Kosten des Kindesunterhalts gehen. Nach Richterspruch des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 9. Dezember 2011 (Az. 6 UF 110/11) gilt dies jedenfalls dann, wenn der Vater den Mindestunterhalt für sein Kind nicht mehr zahlen kann und er mit der neuen Lebensgefährtin nicht verheiratet ist.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/229479.nichtzahlung-wegen-umzugs-kein-grund.html

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