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Hartz IV in voller Höhe - trotz Gutschrift

Verrechnung von Mietschulden und Nachzahlung

Das Bundessozialgericht in Kassel hat Hartz-IV-Beziehern eine Möglichkeit eröffnet, ihre finanzielle Lage zu verbessern. Wenn nämlich Mieter und Vermieter aufgelaufene Mietschulden mit einer Betriebskostennachzahlung verrechnen, kann das Jobcenter das gutgeschriebene Geld nicht vom Hartz-IV-Bezieher zurückfordern. Das entschied das BSG am 16. Mai 2012. Im verhandelten Fall hatte ein Hartz-IV-Be...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/229493.hartz-iv-in-voller-hoehe-trotz-gutschrift.html

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