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Erlass wegen Leerstandes

Grundsteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die im Jahr 2008 geänderten Regelungen zum Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung vermieteter Immobilien für verfassungsgemäß. Auf dieses Urteil vom 18. April 2012 (Az. II R 36/10) weist »Haus & Grund Deutschland« hin. Nach der alten Regelung reichte eine Ertragsminderung von mehr als 20 Prozent für einen Grundsteuererlass, nach der Gesetze...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/230167.erlass-wegen-leerstandes.html

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