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Wenn das »Sündenregister« des Mieters lang ist ...

Urteile auf einen Blick

Wenn ein Mieter innerhalb einer Wohnanlage dauernd für Lärm sorgt und dadurch die Wohngemeinschaft stört, dann muss er nicht nur mit einer Abmahnung und Kündigung rechnen. Es kann ihm aus passieren, dass er den Eigentümern der Nachbarwohnungen die wegen Minderung der entgangenen Miete ersetzen muss. Das kann unter Umständen recht teuer werden, so der Infodienst Recht und Steuern der Landesbausparkassen (LBS).

Der vor dem Amtsgericht verhandelte Fall: Das »Sündenregister« eines Mieters wahr sehr lang. Er hörte immer wieder sehr laute Musik, ließ seine Zimmertüren krachend zufallen, beschimpfte lautstark seine Mitbewohner und randalierte, wenn ihm etwas nicht passte. Die Nachbarn hielten das nach einiger Zeit für unerträglich und zogen daraus ihre Konsequenzen. Sie kürzten gegenüber dem Wohnungseigent...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/230171.wenn-das-suendenregister-des-mieters-lang-ist.html

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