Wenn das »Sündenregister« des Mieters lang ist ...
Urteile auf einen Blick
Der vor dem Amtsgericht verhandelte Fall: Das »Sündenregister« eines Mieters wahr sehr lang. Er hörte immer wieder sehr laute Musik, ließ seine Zimmertüren krachend zufallen, beschimpfte lautstark seine Mitbewohner und randalierte, wenn ihm etwas nicht passte.
Die Nachbarn hielten das nach einiger Zeit für unerträglich und zogen daraus ihre Konsequenzen. Sie kürzten gegenüber dem Wohnungseigentümer den monatlichen Mietzins um 20 Prozent. Das ergab in der Summe binnen weniger Monate einen Betrag in Höhe von 1100 Euro.
Der Eigentümer forderte daraufhin die finanzielle Einbuße vom störenden Mieter zurück mit dem Hinweis darauf, dass schließlich der Störenfried für den Schaden verantwortlich sei.
Das Urteil: Die Entscheidung des Amtsgerichts Bremen (Az. 17 C 105/10) fiel eindeutig aus: Der ständig lärmende Mieter muss die volle Summe der Mietminderung bezahlen, denn die von ihm ausgehenden Belästigungen hätten sich »auf den Wohnwert für die weiteren Mieter« ausgewirkt. Dabei sei es völlig egal, ob es zwischen den Ruhestörungen immer wieder auch Lärmpausen gegeben habe. Der Gesamteindruck entscheide hier - und der spreche eindeutig für eine Verursachung des Schadens durch den lärmenden Mieter.
Wir behalten den Überblick!
Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.