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Schicke Kleidung für Hartz-IV-Aufstocker
Kassel (AFP/nd). Die Jobcenter müssen Hartz-IV-Aufstockern gegebenenfalls auch schicke Kleidung bezahlen. Dies kommt als »Leistung zur Eingliederung« in Betracht, wenn Business-Kleidung eine Voraussetzung für den Einstieg in das Erwerbsleben ist, wie am Dienstag das Bundessozialgericht entschied. Die Klägerin arbeitet halbtags als Sekretärin. Weil ihr Einkommen von 1066 Euro brutto für den Lebensu...
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