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Ver.di muss für Warnstreik zahlen

Erfurt (dpa/nd). Ver.di muss nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts Schadenersatz für einen unrechtmäßigen Warnstreik zahlen. Der Aufruf zur Arbeitsniederlegung sei unzulässig gewesen, weil das Verpackungsunternehmen während laufender Tarifverhandlungen innerhalb eines hessischen Arbeitgeberverbands in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung gewechselt sei, entschied das Gericht. Zum Zeitpunkt ...

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