Ver.di muss für Warnstreik zahlen

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Erfurt (dpa/nd). Ver.di muss nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts Schadenersatz für einen unrechtmäßigen Warnstreik zahlen. Der Aufruf zur Arbeitsniederlegung sei unzulässig gewesen, weil das Verpackungsunternehmen während laufender Tarifverhandlungen innerhalb eines hessischen Arbeitgeberverbands in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung gewechselt sei, entschied das Gericht. Zum Zeitpunkt des Arbeitskampfes habe das Unternehmen bereits innerhalb des Arbeitgeberverbandes Druck und Medien Hessen den Status gewechselt. Dies sei für ver.di ausreichend transparent gemacht worden. Eine Umdeutung des 16-stündigen Warnstreiks in einen Unterstützungsstreik akzeptierten die Richter nicht. Das Landesarbeitsgericht müsse nun über die Höhe des Schadenersatzes entscheiden. Die Firma verlangt rund 35 000 Euro.

Erneut Dioxin-Eier in den Handel gelangt Erlangen (AFP/nd). In Niedersachsen sind erneut mit Giftstoffen belastete Eier in den Handel gelangt. Bei betrieblichen Eigenkontrollen sei Mitte Juni die Überschreitung der Höchstwerte an Dioxin und PCB in Hühnereiern festgestellt worden, teilte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit am Dienstag mit. Einige belastete Eier seien auch nach Bayern gelangt. Unmittelbar gesundheitsgefährdend sei der Verzehr nicht. Verbraucher sollten auf Eier mit der Stempelnummer 0-DE-0356091 achten und sie gegebenenfalls zurückgeben oder wegwerfen.

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