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Sanierung eines Wohnhauses abzugsfähig
Außergewöhnliche Belastung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind.
Das gilt jedoch nicht für die Kosten für übliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen oder die Beseitigung von Baumängeln. Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau unter Hinweis auf die Urteile des BFH vom 29. März 2012 (Az. VI R 21/11, VI R 70/10 und VI R 47/10). Nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes wird die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpfl...
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