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Nur qualifizierter Ultraschall

Mutterschaftsrichtlinien

Auf Änderungen bei den Mutterschaftsrichtlinien sowie bei der Schwangerschaftsdiabetis verweist ANKE PLENER, Rechtsanwältin aus Berlin:

Änderung der Mutterschaftsrichtlinien: Die Kassenärztlichen Vereinigungen treffen hinsichtlich des Ultraschallscreenings im Jahr 2012 Vorbereitungen, um die noch nicht in Kraft getretenen Änderungen der Mutterschutzrichtlinien vom September 2010 umzusetzen. Ab einem noch nicht festgelegten Zeitpunkt dürfen dann nur noch Gynäkologen einen »qualifizierten Ultraschall« im zweiten Trimenon der Schwang...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/231551.nur-qualifizierter-ultraschall.html

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