Nur qualifizierter Ultraschall

Mutterschaftsrichtlinien

  • Lesedauer: 1 Min.
Auf Änderungen bei den Mutterschaftsrichtlinien sowie bei der Schwangerschaftsdiabetis verweist ANKE PLENER, Rechtsanwältin aus Berlin:

Änderung der Mutterschaftsrichtlinien: Die Kassenärztlichen Vereinigungen treffen hinsichtlich des Ultraschallscreenings im Jahr 2012 Vorbereitungen, um die noch nicht in Kraft getretenen Änderungen der Mutterschutzrichtlinien vom September 2010 umzusetzen. Ab einem noch nicht festgelegten Zeitpunkt dürfen dann nur noch Gynäkologen einen »qualifizierten Ultraschall« im zweiten Trimenon der Schwangerschaft (13. bis 28. Schwangerschaftswoche) durchführen, die einen entsprechenden Befähigungsnachweis erbracht haben. Dieser kann bei KV per Online-Prüfung erworben werden. Dazu müssen in 120 Minuten Fragen zu 30 Sonographiefällen beantwortet werden. Zulassung zur Prüfung, Meldung an die KV und Vergabe der Abrechnungsberechtigung sollen zügig über geschützten Internetzugang erfolgen (www.g-ba.de).

Zur Schwangerschaftsdiabetis: Schwangere Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben zukünftig Anspruch auf einen Test auf Schwangerschaftsdiabetis (Gestationsdiabetis). Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss bereits am 15. Dezember 2011 auf der Grundlage einer Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.

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