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Schulgeld wird nicht übernommen

Jobcenter muss keine Privatschulen finanzieren

Berlin (dpa/nd). Wenn ihre Kinder eine Privatschule besuchen sollen, müssen die Eltern das selbst bezahlen - auch wenn sie arbeitslos sind. Die Berliner Jobcenter sind nicht verpflichtet, das Schulgeld zu übernehmen, hat das Sozialgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Es reiche aus, eine kostenlose öffentliche Schule zu besuchen. Damit werde der Bedarf an Schulbildung...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/231827.schulgeld-wird-nicht-uebernommen.html

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