Schulgeld wird nicht übernommen
Jobcenter muss keine Privatschulen finanzieren
Berlin (dpa/nd). Wenn ihre Kinder eine Privatschule besuchen sollen, müssen die Eltern das selbst bezahlen - auch wenn sie arbeitslos sind. Die Berliner Jobcenter sind nicht verpflichtet, das Schulgeld zu übernehmen, hat das Sozialgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Es reiche aus, eine kostenlose öffentliche Schule zu besuchen. Damit werde der Bedarf an Schulbildung gedeckt. Geklagt hatte ein Schüler aus dem Stadtteil Wedding, der eine Waldorfschule besucht, was monatlich 90 Euro kostet. An den öffentlichen Schulen gebe es einen hohen Anteil von Ausländern, die schlecht Deutsch sprächen - das hemme seine Entwicklung, argumentierte der Schüler, der selbst einen Migrationshintergrund hat.
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