Mehr Rechtsschutz für Asylbewerber

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Mainz (dpa/nd). In Rheinland-Pfalz lebende Asylbewerber haben bei Abschiebung in ein anderes EU-Land künftig mehr Rechtsschutz. Der Bescheid für die Rückkehr müsse mindestens eine Woche vorher zugestellt werden, teilte Integrationsministerin Irene Alt (Grüne) am Freitag mit. Damit hätten die Bewerber genug Zeit, die Entscheidung von einem Gericht prüfen zu lassen. »Ein menschenwürdiger Umgang mit Flüchtlingen bedeutet, den Menschen, die zu uns kommen, ebenfalls einen Anspruch auf einen ausreichenden Rechtsschutz zu gewähren«, ergänzte Alt. Die neue Regelung dreht sich um die EU-Verordnung Dublin II: Danach ist das Land für ein Asylverfahren zuständig, das ein Flüchtling zuerst betreten hat. Viele von ihnen suchen aber in Deutschland lieber Asyl, deshalb kann es zu Abschiebungen in andere EU-Länder kommen.

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