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Kein Recht auf Prozess um 20 Cent Hartz IV

Bei 20-Cent-Rundungsfehlern von Jobcentern bei der Berechnung von Hartz IV können Arbeitslose nicht vor Gericht ziehen. Das Bundessozialgericht in Kassel wies am Donnerstag die Klage einer Frau aus Mühlhausen in Thüringen als unzulässig zurück.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/232413.kein-recht-auf-prozess-um-cent-hartz-iv.html

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