Streitfrage: Sollte Beschneidung in Deutschland untersagt werden?
Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende der Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES, begrüßt das Urteil da es zeigt, dass die körperliche Unversehrtheit von Kindern auch nicht mit religiösen Argumenten verletzt werden darf. Aiman Mazyek,Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, sieht dagegen in dem Urteil des Kölner Landgerichts, in dem die Beschneidung auch als Körperverletzung gelten soll, einen eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht.
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