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Aktionäre haben Anspruch auf Ausgleich

Anteilseigner können aber nicht verhindern, dass sich ein Unternehmen von der Börse zurückzieht

Karlsruhe (dpa/nd). Aktionäre müssen es hinnehmen, wenn ein Unternehmen sich von der Börse zurückzieht. Sie haben aber Anspruch auf Abfindung und Entschädigung. Mit diesem Urteil wies das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch zwei Beschwerden zurück, die sich mit dem sogenannten Delisting beschäftigten. Der Abschied eines Unternehmens von der Börse verletzt nicht das Eigentumsrecht von Aktionären,...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/232567.aktionaere-haben-anspruch-auf-ausgleich.html

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