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Lehrer schlägt Schülerin - doch keine Kündigung

Die Einzelfallabwägung in einem konkreten Fall kann durchaus ergeben, dass ein Lehrer, der eine Schülerin geschlagen hat, nicht gekündigt wird. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Halle vom 22. September 2011 (Az. 4 Sa 404/10).

Der Lehrer, der die Schülerin geschlagen hatte, verteidigte seine Reflexhandlung damit, dass die Schülerin ihn zunächst beschimpft und dann auf seine erkrankte Schulter geschlagen habe. Seine Handlung sei ein Abwehrreflex gewesen. Der Arbeitgeber, das zuständige Bundesland Sachsen-Anhalt, kündigte ihm trotzdem fristlos mit dem Hinweis, dass sein Beruf als Pädagoge eine Lösung von Disziplinprobl...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/232861.lehrer-schlaegt-schuelerin-doch-keine-kuendigung.html

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