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Zwangsbehandlung nicht zulässig

Karlsruhe (dpa/nd). Eine Zwangsbehandlung psychisch Kranker ist laut Bundesgerichtshof wegen fehlender Gesetzesgrundlage nicht zulässig. Die Zustimmung des Betreuers reiche nicht aus, so der BGH in zwei am Dienstag veröffentlichten Urteilen. Beide Betroffene waren wegen psychischen Erkrankungen in geschlossenen Anstalten untergebracht und wollten sich nicht medikamentös behandeln lassen. Die Betre...

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