Verfassungsgericht rügt Regierung

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Leipzig (dpa/nd). Die sächsische Staatsregierung muss bei der Beantwortung von Anfragen im Landtag mehr Sorgfalt walten lassen. In einem Streit mit den Oppositionspolitikern Johannes Lichdi (Grüne) und Julia Bonk (LINKE) über eine verweigerte Auskunft zur Polizeidatenbank IVO entschied der Verfassungsgerichtshof: Lichdi und Bonk wurden in ihren Rechten als Abgeordnete verletzt. Lichdi und Bonk hatten wissen wollen, wie die »Errichtungsanordnung« für die Polizeidatenbank IVO lautet. Sie vermuten, dass Daten von Bürgern gesammelt, aber nicht systematisch wieder gelöscht werden. Die Regierung lehnt die Auskunft ab.

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