Streit um Sonderairport in Bayern

Zwei Gemeinden klagen gegen den Freistaat

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München (dpa/nd). Im langjährigen Streit um die Nutzung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen hat am Donnerstag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die wohl letzte Runde begonnen. Die benachbarten Gemeinden Weßling und Gilching sowie neun Anwohner klagen in zweiter Instanz gegen den Freistaat Bayern wegen der im Juni 2008 erteilten Starterlaubnis für Geschäftsflüge auf dem kleinen Airport südwestlich von München.

Die Änderung des Landesentwicklungsprogramms war zwar noch im selben Jahr von der neuen Regierungskoalition aus CSU und FDP zurückgenommen worden - es blieb aber bei der erteilten Betriebserlaubnis. Welcher Zeitpunkt maßgeblich ist, muss nun geprüft werden. »Die Frage aller Fragen« sei aber der Fluglärm, sagte der Vorsitzende Richter Erwin Allesch. Der Prozess ist auf drei Tage angesetzt.

Nach Auffassung der Gemeinde Weßling ist der Änderungsbescheid rechtswidrig. Die Rechtslage habe sich während des Verfahrens geändert und dem müsse das Gericht Rechnung tragen, sagte der Anwalt der Kommune. Die Vertreter der Genehmigungsbehörde halten hingegen den Zeitpunkt des Genehmigungsbescheids für ausschlaggebend.

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