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Neuregelung im Steuervereinfachungsgesetz

Aufwendungen im Krankheitsfall

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München fällte mit seinem Urteil vom 19. April 2012 (Az. VI R 74/10) die Entscheidung, dass die vom Gesetzgeber eingeführten formellen Anforderungen an den Nachweis bestimmter Krankheitskosten (für deren Anerkennung als außergewöhnliche Belastung) verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/234801.neuregelung-im-steuervereinfachungsgesetz.html

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