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Fixierung von Heimbewohnern nur mit gerichtlicher Genehmigung

Zwei BGH-Urteile: Zustimmung des Betreuers reicht nicht aus

In Pflegeheimen werden Demenzkranke oft mit Gurten oder Gittern daran gehindert, ihr Bett oder ihren Rollstuhl zu verlassen. Dabei handelt es sich um Freiheitsentzug, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 27. Juli 2012 (Az. XII ZB 24/12). Deshalb müssen Richter diese Maßnahmen prüfen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/234819.fixierung-von-heimbewohnern-nur-mit-gerichtlicher-genehmigung.html

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