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Wahlrecht für Deutsche im Ausland gestärkt

Karlsruhe (AFP/nd). Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutschen gestärkt. Eine Regelung, wonach Auslandsdeutsche mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben müssen, um sich später per Briefwahl an Bundestagswahlen zu beteiligen, erklärte das Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss für verfassungswidrig. Die Regelung verstoße gegen den Gru...

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