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Gleichstellung für Homo-Ehe?

Axel Hochrein ist Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbandes LSVD

  • Lesedauer: 3 Min.

nd: Der Vorstoß von 13 Unions-Abgeordneten hat zu einer neuen Debatte über die steuerliche Gleichstellung verheirateter homosexueller Paare geführt. Die Forderung wird aber von großen Teilen der Union angelehnt. Haben Sie noch Hoffnung, dass sich die derzeitige Bundesregierung in dieser Frage noch bewegt?
Hochrein: Ich denke, dass die 13 Abgeordneten eingesehen haben, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage bald zugunsten der verheirateten homosexuellen Paare entscheiden wird. Aber bei Teilen der Union gibt es trotzdem noch ideologische Blockaden, die es bei ihrem Koalitionspartner FDP nicht gibt. Glaubhaft wäre eine Kehrtwende bei der Union nur, wenn sie noch vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen würde.

Auch mit einer steuerlichen Gleichstellung wären die Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe immer noch benachteiligt. Greift der Vorstoß der Unions-Politiker zu kurz?
Ja, denn er konzentriert sich lediglich auf das Thema Steuern und lässt das Adoptionsrecht außen vor. Auch hierzu steht das Urteil der Karlsruher Richter noch aus. Unser Ziel ist, dass verheiratete homosexuelle Paare vollständig mit heterosexuellen Ehen gleichgestellt werden.

Was halten Sie von der Aussage der CDU-Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, dass verheiratete Schwule und Lesben »konservative Werte« leben?
Das ist richtig, denn auch homosexuelle Paare übernehmen in einer Lebenspartnerschaft füreinander Verantwortung. Das haben wir gegenüber der Union auch immer so gesagt. Diese Argumentation kann hilfreich sein, um die Vorbehalte, die es unter den Konservativen gibt, zu überwinden.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass Lebenspartner bei der Grunderwerbssteuer gleich behandelt werden müssen. Ist das ein Etappensieg?
Es ist ein weiterer Etappensieg in unserem jahrelangen gerichtlichen Vorgehen. In den Fragen der Gleichberechtigung für verheiratete Homosexuelle hat das Bundesverfassungsgericht letztlich immer zu unseren Gunsten entschieden.

Also ist nun auch zu erwarten, dass die Karlsruher Richter beim Ehegattensplitting zugunsten der Lebenspartner entscheiden?
Wir sind sehr zuversichtlich. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte kürzlich geurteilt, dass Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht wie Ehen behandelt werden müssen. Aus dem im Grundgesetz festgelegten Schutz der Ehe lässt sich demnach keine Benachteiligung für verheiratete Homosexuelle ableiten.

Ist das Ehegattensplitting, das Ehetypen mit Einkommensgefällen fördert, überhaupt noch zeitgemäß?
Dass wir uns für die Gleichstellung beim Ehegattensplitting einsetzen, heißt nicht, dass wir es für eine zeitgemäße Regelung halten. Vielmehr sollte es überdacht werden. Sinnvoller wäre ein Familiensplitting für Familien mit Kindern und ein Realsplitting, wo Sozialkosten von einem Partner übernommen werden. Aber so lange es das Ehegattensplitting gibt, sind wir dafür, dass dieses sowohl für Ehen als auch für Lebenspartnerschaften gilt.

Fragen: Aert van Riel

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