Volksbegehren zur Energie ist zulässig

  • Lesedauer: 1 Min.

(dpa). Der rot-schwarze Senat hat das Volksbegehren »Neue Energie für Berlin« für eine Rekommunalisierung der Stromnetze für zulässig erklärt. Er lehne einen entsprechenden Gesetzentwurf der Initiative aber ab, sagte Senatssprecher Richard Meng am Dienstag in Berlin. Der Entwurf enthalte einige sympathische Elemente, doch die Ziele der Energie- und Klimaschutzpolitik seien damit nicht optimal erreichbar, begründete er.

Der Senat empfiehlt dem Abgeordnetenhaus, den Entwurf nicht anzunehmen. Mitinitiator Michael Efler vom »Berliner Energietisch« bezeichnete die Entscheidung als »bedauerlich«. Es werde nun schwerer, das Abgeordnetenhaus zu überzeugen.

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.