Volksbegehren zur Energie ist zulässig

  • Lesedauer: 1 Min.

(dpa). Der rot-schwarze Senat hat das Volksbegehren »Neue Energie für Berlin« für eine Rekommunalisierung der Stromnetze für zulässig erklärt. Er lehne einen entsprechenden Gesetzentwurf der Initiative aber ab, sagte Senatssprecher Richard Meng am Dienstag in Berlin. Der Entwurf enthalte einige sympathische Elemente, doch die Ziele der Energie- und Klimaschutzpolitik seien damit nicht optimal erreichbar, begründete er.

Der Senat empfiehlt dem Abgeordnetenhaus, den Entwurf nicht anzunehmen. Mitinitiator Michael Efler vom »Berliner Energietisch« bezeichnete die Entscheidung als »bedauerlich«. Es werde nun schwerer, das Abgeordnetenhaus zu überzeugen.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal