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Und im Kölner Dom?

Köln (dpa/nd). Eine schrille Aktion wie die von Pussy Riot hätte auch im Kölner Dom Konsequenzen. Die Domschweizer würden eingreifen, das Treiben unterbinden und die Leute der Polizei übergeben, sagte Dompropst Norbert Feldhoff. Der Straftatbestand wäre »Störung einer religiösen Stätte«, erklärte Staatskirchenrechtler Professor Ansgar Hense. Möglich sei eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder ...

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