Und im Kölner Dom?

  • Lesedauer: 1 Min.

Köln (dpa/nd). Eine schrille Aktion wie die von Pussy Riot hätte auch im Kölner Dom Konsequenzen. Die Domschweizer würden eingreifen, das Treiben unterbinden und die Leute der Polizei übergeben, sagte Dompropst Norbert Feldhoff. Der Straftatbestand wäre »Störung einer religiösen Stätte«, erklärte Staatskirchenrechtler Professor Ansgar Hense. Möglich sei eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Feldhoff berichtete unter anderem von einem unangemeldeten Foto-Shooting im Dom: »Wir haben Nackte auf dem Altar gehabt.« Der Fotograf wurde 1997 zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und einer Geldbuße von umgerechnet rund 1500 Euro verurteilt worden. Das männliche Model musste umgerechnet 1800 Euro zahlen, das weibliche Model kam mit einer Verwarnung davon. »Die Würde des Doms zwingt uns, dagegen vorzugehen«, sagte Feldhoff. »Die einzige Möglichkeit ist, Strafantrag zu stellen. Dann entscheidet das deutsche Gericht.«

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal