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Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern verfassungswidrig

Grunderwerbsteuerrecht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat mit zwei Urteilen innerhalb kürzester Zeit die Rechte schwuler und lesbischer Lebenspartner gestärkt. Nach der Gleichstellung bei den Zuschlägen für Beamte (siehe Außenspalte) fordern die Richter nun Gleichbehandlung bei der Grunderwerbsteuer - und das rückwirkend ab 2001, seit dem Zeitpunkt, seit es den Namen »eingetragene Lebenspartnerschaft« überhaupt gibt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/236129.ungleichbehandlung-von-ehegatten-und-eingetragenen-lebenspartnern-verfassungswidrig.html

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