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Mieterhöhung

Expertentipp

Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete wird nicht automatisch wirksam. Voraussetzung ist, so der Mieterverein Dresden und Umgebung, immer die Zustimmung des Mieters. Der hat nach dem Gesetz bis zum Ablauf des übernächsten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens Zeit. Erhält der Mieter das Erhöhungsschreiben im September, ist bis Ende November Zeit, die Mieterhöhung zu überprüfen....

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/236135.mieterhoehung.html

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