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Wenn der Wasserhahn tropft oder der Fenstergriff klemmt ...

Kleinreparaturen kann der Vermieter auf den Mieter abwälzen

Der Wasserhahn tropft, der Fenstergriff klemmt, der Lichtschalter ist defekt - übliche Bagatellschäden in jeder Mietwohnung. Die Frage ist, wer für die Reparatur zahlt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/236137.wenn-der-wasserhahn-tropft-oder-der-fenstergriff-klemmt.html

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