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Pech gehabt, wenn die Airline streikt

Passagiere erhalten keine Entschädigungen

Karlsruhe (dpa/nd). Flugreisende, deren Flug wegen eines Streiks bei der Fluggesellschaft verschoben wird, haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Das entschied der Bundesgerichtshof gestern. Geklagt hatten mehrere Lufthansa-Passagiere, deren Flüge von Miami nach Deutschland im Februar 2010 wegen eines Streikaufrufs der Pilotenvereinigung Cockpit annulliert worden waren. Nach der Europäischen Flu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/236186.pech-gehabt-wenn-die-airline-streikt.html

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