Pech gehabt, wenn die Airline streikt
Passagiere erhalten keine Entschädigungen
Karlsruhe (dpa/nd). Flugreisende, deren Flug wegen eines Streiks bei der Fluggesellschaft verschoben wird, haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Das entschied der Bundesgerichtshof gestern. Geklagt hatten mehrere Lufthansa-Passagiere, deren Flüge von Miami nach Deutschland im Februar 2010 wegen eines Streikaufrufs der Pilotenvereinigung Cockpit annulliert worden waren. Nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung bekommen Fluggäste bei der Annullierung ihres Fluges grundsätzlich pauschal 600 Euro. Die Airline muss aber nicht zahlen, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Bei einem Streik handle es sich um solche außergewöhnlichen Umstände, sagten die Richter.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.