Pech gehabt, wenn die Airline streikt

Passagiere erhalten keine Entschädigungen

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Karlsruhe (dpa/nd). Flugreisende, deren Flug wegen eines Streiks bei der Fluggesellschaft verschoben wird, haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Das entschied der Bundesgerichtshof gestern. Geklagt hatten mehrere Lufthansa-Passagiere, deren Flüge von Miami nach Deutschland im Februar 2010 wegen eines Streikaufrufs der Pilotenvereinigung Cockpit annulliert worden waren. Nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung bekommen Fluggäste bei der Annullierung ihres Fluges grundsätzlich pauschal 600 Euro. Die Airline muss aber nicht zahlen, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Bei einem Streik handle es sich um solche außergewöhnlichen Umstände, sagten die Richter.

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