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Bei einer Weiterbildung ist sie voll anzurechnen
Entfernungspauschale
Steuerpflichtige können bei einer Weiterbildung die volle Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei am 9. Februar 2012 gefällten Urteilen (Az. VI R 42/11 und Az. IV R 44/11) entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/236827.bei-einer-weiterbildung-ist-sie-voll-anzurechnen.html
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