Das aktuelle BAG-Urteil hat an der bisherigen Rechtslage grundsätzlich nichts geändert

Kettenverträge

Im Juli 2012 gab es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zu Kettenverträgen. Interpretiert wurde das so: Das höchste deutsche Arbeitsgericht setze Grenzen für den Befristungsmissbrauch bei Arbeitsverträgen. Es gäbe neue Hürden für Kettenverträge, also befristete Arbeitsverträge mehrmals hintereinander (und damit ohne Aussicht auf einen Dauerjob), weil das BAG die Kettenbefristung erschwere. Ist das nach dem jüngsten BAG-Urteil wirklich so?

Tatsache ist, dass der Anteil der prekären Arbeitsverhältnisse (befristet Beschäftigte, Minijobber, Teilzeitarbeit, Leiharbeiter) an den Erwerbstätigen den Höchststand von 7,92 Millionen erreicht hat. Es wäre an der Zeit, hier massiv gegenzusteuern, beispielsweise mit der Eindämmung befristeter Verträge und wirklicher Begrenzung der Kettenverträge.

Aber was ist mit dem genannten Urteil des Bundesarbeitsgerichts wirklich entschieden worden? Um es schon vorab klar zu sagen: An der seit Jahren bestehenden Rechtslage zu befristeten Arbeitsverträgen (inklusive Kettenverträgen) hat das Urteil grundsätzlich nichts geändert.

Einst spielten befristete Verträge eine geringe Rolle

Zur Erläuterung: Unter Kettenverträge versteht man die mehrfache Befristung von Arbeitsverträgen unmittelbar hintereinander. Seit es befristete Arbeitsverträge gibt, existieren auch Kettenverträge, im Grunde seit das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Jahr 19...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.