Was besagt die Regelaltersgrenze bei Versorgungszusagen?

Überraschende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich erstmals mit der Regelaltersgrenze bei Versorgungszusagen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) befasst und ein Grundsatzurteil gefällt.

Das BAG hat sich in seinem Urteil vom 15. Mai 2012 (Az. 3 AZR 11/10) mit der Frage beschäftigt, wie eine feste Altersgrenze von 65 in einer Versorgungszusage auszulegen ist, die vor 2008 erteilt wurde.

Hintergrund ist, dass zum 1. Januar 2008 das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz) in Kraft getreten ist und damit die Regelaltersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben werden.

Das Gericht prüfte im zugrunde liegenden Fall, ob bei der Versorgungsordnung auf den ausdrücklichen Wortlaut und damit auf die Vollendung des 65. Lebensjahres abzustellen ist oder ob die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gemeint sein könnte.

Überraschenderweise hat sich das BAG nicht der bisher in der Literatur herrschenden Meinung angeschlossen. Diese hatte bislang vertreten, dass die Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzli...


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